Hinweis für Abschluss-Schüler*innen

Eine Information des staatl. Schulpsychologen:

Sehr geehrte Eltern,

Ihr Kind schließt nächstes Schuljahr die Schule ab. Bereits mit dem Zwischenzeugnis wird sich der Abschlussschüler/ die Abschlussschülerin für eine Lehrstelle bewerben.

Deshalb gilt es in einzelnen Fällen abzuwägen, ob der Notenschutz noch gewährt werden soll und somit ein Vermerk im Zeugnis erscheint.

Deshalb möchte ich Sie auf die Möglichkeit des Verzichts auf Nachteilsausgleich und Notenschutz hinweisen:

Die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler können bei der Schulleitung beantragen, dass ein bewilligter Nachteilsausgleich oder Notenschutz nicht mehr gewährt wird. Ein Verzicht auf Notenschutz ist spätestens innerhalb der ersten Woche nach Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien zu erklären.

Legen Sie den formlosen, schriftlichen Verzicht Ihrer Klassenleitung zu Beginn des neuen Schuljahres vor.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte rechtzeitig den zuständigen Schulpsychologen.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Horn, staatl. Schulpsychologe, BR